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So wird Google Analytics datenschutzkonform
Aufatmen bei den Website-Betreibern und Online-Marketing-Agenturen: Google hat sich mit der Hamburger Datenschutz-Aufsichtsbehörde auf eine datenschutzenkonforme Einsatzmöglichkeit für Google Analytics verständigt. Das Thema sorgte in der Vergangenheit immer wieder für Verunsicherung unter den Verantwortlichen für eine Website. Der Knackpunkt: die IP-Adresse.
Die Datenschützer sehen in der IP-Adresse eine eindeutige Verknüpfung zu einer bestimmten Person - Google nicht. Nun wurde ein Kompromiss gefunden. Dafür muss der Analytics-Code auf jeder Seite geändert werden, auf der er eingebunden ist. Es handelt sich dabei um die Ergänzung "_anonymizeIp()". Durch diese zusätzliche Code-Zeile werden alle Ziffern der IP-Adresse nach dem letzten Punkt durch eine 0 ersetzt und die IP-Adresse ist nicht mehr eindeutig zuzuordnen.
Welche Folgen hat die Anonymisierung der IP-Adresse für Analytics?
Die Analysefunktion von Google Analytics bleibt im Großen und Ganzen erhalten, mit der Einschränkung, dass durch den Wegfall der letzten Ziffern in der IP-Adresse nicht mehr feststellbar ist, aus welcher Stadt der Besucher kam.
Was müssen Webseiten-Betreiber beachten?
Die Datenschutz-Aufsichtsbehörde empfiehlt Webseiten-Betreibern, einen Vertrag mit Google zur Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen. Darüber hinaus muss der Nutzer durch den Webseiten-Betreiber über die Verarbeitung personenbezogener Daten aufgeklärt werden und ihm ein Widerspruchsrecht einräumen. Einen entsprechenden Text gibt es hier. Zudem sollten Altdaten, die über Analytics gesammelt wurden, gelöscht werden. Das funktioniert jedoch nur durch die Löschung des Analytics-Accounts. Woraufhin ein neuer Account erstellt und der Google Analytics Tracking-Code auf den Seiten neu eingegeben werden muss.
Stefan Bechstein ist bei Second Elements für das AdWords-Management zuständig.




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